Tarifvertrag für Praktikanten /
Praktikantinnen des öffentlichen Dienstes
§ 17
Ausschlussfrist
Ansprüche aus dem Praktikantenverhältnis
verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten
nach Fälligkeit von der Praktikantin/dem Praktikanten oder vom Arbeitgeber
schriftlich geltend gemacht werden.