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Tarifvertrag für Praktikanten / Praktikantinnen des öffentlichen Dienstes | |
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§ 18 Inkrafttreten, Laufzeit (1) Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Dezember 2009 in Kraft. (2) Dieser Tarifvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderhalbjahres, frühestens zum 31. Dezember 2010, schriftlich gekündigt werden. (3) Abweichend von Absatz 2 können a) § 8 Abs. 1 mit einer Frist von einem Monat
zum Schluss eines Kalendermonats, frühestens b) § 14 zum 31. Dezember eines jeden Jahres, schriftlich gekündigt werden. (4) 1Dieser Tarifvertrag ersetzt für den Bereich des Bundes mit Wirkung vom 1. Dezember 2009 die in der Anlage aufgeführten Tarifverträge.2Im Bereich der Mitgliedverbände der VKA finden die in der Anlage aufgeführten Tarifverträge mit dem Inkrafttreten dieses Tarifvertrages auf die in § 1 Abs. 1 genannten Personen keine Anwendung mehr. Ausnahmen vom Geltungsbereich des Änd.TV Nr. 1: 1Für Praktikantinnen und Praktikanten, die spätestens mit Ablauf des 27. Februar 2010 aus dem Praktikantenverhältnis ausgeschieden sind, gilt dieser Tarifvertrag nur, wenn sie dies bis 31. August 2010 schriftlich beantragen. 2Für Praktikantinnen und Praktikanten, die spätestens mit Ablauf des 27. Februar 2010 aufgrund eigenen Verschuldens ausgeschieden sind, gilt dieser Tarifvertrag nicht.
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