§ 6
Personalakten
1Die
Praktikantinnen/Praktikanten haben ein Recht auf Einsicht in ihre
vollständigen Personalakten.
2Sie können das Recht auf Einsicht durch eine/n
hierzu schriftlich Bevollmächtigte/n ausüben lassen.
3Sie können Auszüge oder Kopien aus ihren
Personalakten erhalten.
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