1In
den Fällen der Entgeltfortzahlung nach § 6 Abs. 3 Satz 1, § 22 Abs. 1, § 26,
§ 27 und § 29 werden das Tabellenentgelt sowie die sonstigen in
Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile weitergezahlt. 2Die
nicht in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile werden als
Durchschnitt auf Basis der dem maßgebenden Ereignis für die
Entgeltfortzahlung vorhergehenden letzten drei vollen Kalendermonate
(Berechnungszeitraum) gezahlt. 3Ausgenommen hiervon
sind das zusätzlich für Überstunden gezahlte Entgelt (mit Ausnahme der im
Dienstplan vorgesehenen Überstunden), Leistungsentgelte,
Jahressonderzahlungen sowie besondere Zahlungen nach § 23.
Protokollerklärungen zu den Sätzen 2 und 3:
1. 1Volle
Kalendermonate im Sinne der Durchschnittsberechnung nach Satz 2 sind
Kalendermonate, in denen an allen Kalendertagen das Arbeitsverhältnis
bestanden hat. 2Hat das Arbeitsverhältnis weniger als drei
Kalendermonate bestanden, sind die vollen Kalendermonate, in denen das
Arbeitsverhältnis bestanden hat, zugrunde zu legen. 3Bei
Änderungen der individuellen Arbeitszeit werden die nach der
Arbeitszeitänderung liegenden vollen Kalendermonate zugrunde gelegt.
2. 1Der
Tagesdurchschnitt nach Satz 2 beträgt bei einer durchschnittlichen
Verteilung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage 1/65 aus
der Summe der zu berücksichtigenden Entgeltbestandteile, die für den
Berechnungszeitraum zugestanden haben. 2Maßgebend ist die
Verteilung der Arbeitszeit zu Beginn des Berechnungszeitraums. 3Bei
einer abweichenden Verteilung der Arbeitszeit ist der Tagesdurchschnitt
entsprechend Satz 1 und 2 zu ermitteln. 4Sofern während des
Berechnungszeitraums bereits Fortzahlungstatbestände vorlagen, bleiben die
in diesem Zusammenhang auf Basis der Tagesdurchschnitte zustehenden Beträge
bei der Ermittlung des Durchschnitts nach Satz 2 unberücksichtigt.
3. Tritt
die Fortzahlung des Entgelts nach einer allgemeinen Entgeltanpassung ein,
ist die/der Beschäftigte so zu stellen, als sei die Entgeltanpassung bereits
mit Beginn des Berechnungszeitraums eingetreten. |