Die Beschäftigten haben
Anspruch auf Versicherung unter eigener Beteiligung zum Zwecke einer
zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe des
Tarifvertrages über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des
öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung – ATV) bzw. des
Tarifvertrages über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des
öffentlichen Dienstes – Altersvorsorge-TV-Kommunal – (ATV-K) in ihrer
jeweils geltenden Fassung. |