TVöD-B
Durchgeschriebene Fassung des
TVöD für den Dienstleistungsbereich
Pflege- und
Betreuungseinrichtungen
im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände
Abschnitt IV
Urlaub und Arbeitsbefreiung
§ 28
Sonderurlaub
Beschäftigte können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts Sonderurlaub erhalten.