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TVöD-V
Durchgeschriebene Fassung des TVöD für den Bereich Verwaltung
im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände |
Abschnitt III |
Eingruppierung und Entgelt |
§ 13 |
Eingruppierung in besonderen Fällen |
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[Derzeit nicht belegt, wird im Zusammenhang mit der Entgeltordnung geregelt.] |