TVöD-V
Durchgeschriebene Fassung des TVöD für den Bereich Verwaltung
im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände
Anhänge und Anlagen
Anlage C
C.1
Beschäftige im Betriebs-
und Verkehrsdienst von
nichtbundeseigenen
Eisenbahnen und deren Nebenbetrieben
Für Beschäftigte im
Betriebs- und Verkehrsdienst von nichtbundeseigenen Eisenbahnen und deren
Nebenbetrieben können landesbezirklich besondere Vereinbarungen
abgeschlossen werden.