Zu Abschnitt I
Allgemeine Vorschriften
Nr. 1
zu § 1 - Geltungsbereich
-
Diese Sonderregelungen
gelten für Beschäftigte beim Bau und bei der Unterhaltung von Straßen der
Landkreise und der Kommunalverbände höherer Ordnung.
Nr. 2
zu § 6 Abs. 9.1 und § 23
Abs. 3.1- Reise- und Umzugskosten, Trennungsgeld -
Durch landesbezirklichen
Tarifvertrag sind abweichend von § 6 Abs. 9.1 und § 23 Abs. 3.1 nähere
Regelungen zur Ausgestaltung zu treffen.
Protokollerklärung:
Landesbezirkliche
Regelungen weitergehenden Inhalts bleiben unberührt.
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