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TVöD-V
Durchgeschriebene Fassung des TVöD für den Bereich Verwaltung
im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände

Anhänge und Anlagen

Anlage C

C.10

Beschäftigte beim Bau und Unterhaltung von Straßen

 

Zu Abschnitt I Allgemeine Vorschriften

 

Nr. 1     zu § 1 - Geltungsbereich -

 

Diese Sonderregelungen gelten für Beschäftigte beim Bau und bei der Unterhaltung von Straßen der Landkreise und der Kommunalverbände höherer Ordnung.

 

 

Nr. 2     zu § 6 Abs. 9.1 und § 23 Abs. 3.1- Reise- und Umzugskosten, Trennungsgeld -

 

Durch landesbezirklichen Tarifvertrag sind abweichend von § 6 Abs. 9.1 und § 23 Abs. 3.1 nähere Regelungen zur Ausgestaltung zu treffen.

 

Protokollerklärung:

Landesbezirkliche Regelungen weitergehenden Inhalts bleiben unberührt.

 

 

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