Vorbemerkungen
(Eingruppierungsbestimmungen fr Angestellte des Bundes und der Lnder
Teil II, Abschnitt B Nr. 1 Leiter von DV-Gruppen)
(1) DV-Gruppen haben die folgenden Aufgaben:
a) Entwicklung neuer DV Verfahren oder wesentliche nderung bzw. Ergnzung bestehender DV-Verfahren einschlielich jeweils der Einfhrung,
b) bernahme von DV-Verfahren einschlielich Einfhrung
oder
c) Pflege eingefhrter DV-Verfahren.
Sie befassen sich
a) nur mit DV-Organisation oder nur mit Anwendungsprogrammierung oder
b) mit DV-Organisation und Anwendungsprogrammierung.
(2) Leiter von DV-Gruppen haben neben den allgemeinen Fhrungsaufgaben - insbesondere Personaleinsatz, berwachung der Arbeit, Anordnungen in Sonderfllen - und der Aufsicht z. B. folgende besondere Aufgaben:
a) In der DV-Organisation:
aa) Entgegennahme und Besprechung von Auftrgen der Fachbereiche bzw. der Anwender,
bb) Entwicklung einer Gesamtvorstellung zur Erledigung eines Auftrags,
cc) Formulierung von Arbeitsauftrgen und Verteilung an die Angestellten in der DV-Organisation, Koordinierung der Arbeiten einschlielich Terminberwachung,
dd) Anleitung und Beratung der Angestellten in der DV-Organisation,
ee) Zusammenstellen, Prfen und Beurteilen der Ergebnisse,
ff) Besprechung der erarbeiteten Verfahrensvorschlge mit der Anwendungsprogrammierung und ggf. mit der DV-Systemtechnik,
gg) Beobachtung und Auswahl geeigneter DV-Verfahren fr eine bernahme,
hh) Prfung der organisatorischen Voraussetzungen fr die bernahme und Einfhrung von DV-Verfahren,
ii) Prfung der Dokumentation - einschlielich der Anwender- bzw. Benutzerhandbcher -, insbesondere des Ablaufs des maschinellen Verfahrens und der Programmiervorgaben auf Vollstndigkeit und Richtigkeit,
jj) berwachung der Einfhrung entwickelter oder bernommener DV-Verfahren einschlielich der Funktionstests.
b) In der Anwendungsprogrammierung:
aa) Entgegennahme und Besprechung von Programmierauftrgen,
bb) Prfung der organisatorischen Vorgaben aus programmiertechnischer Sicht, ggf. Ergnzung und nderung der Vorgaben im Einvernehmen mit der DV-Organisation,
cc) Entwurf einer Konzeption fr jedes Programm einschlielich Festlegung der Programmbausteine,
dd) Verteilung der Arbeitsauftrge an die Angestellten in der Anwendungsprogrammierung und Koordinierung der Programmierarbeiten innerhalb der DV-Gruppe einschlielich Terminberwachung,
ee) Anleitung und Beratung der Angestellten in der Anwendungsprogrammierung,
ff) Prfung der Programmdokumentation und der Dokumentation fr das Rechenzentrum auf Vollstndigkeit und Richtigkeit.
(3) Leiter von DV-Gruppen im Sinne dieses Unterabschnitts sind nur Angestellte, die auch in der DV-Organisation oder in der Anwendungsprogrammierung ttig sind, z. B. mit folgenden Aufgaben:
a) Zusammenstellen von Arbeitsergebnissen von Angestellten in der DV-Organisation,
b) Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen (z. B. betriebswirtschaftliche Investitionsrechnungen, Nutzen-Kosten-Untersuchungen),
c) Verknpfen der in der DV-Gruppe angefertigten Programme,
d) Prfung verknpfter Programme auf Funktionsfhigkeit.
Der Anteil dieser Aufgaben darf 10 v. H. der gesamten Ttigkeit nicht unterschreiten.