Vorbemerkungen
(Eingruppierungsbestimmungen fr Angestellte des Bundes und der Lnder
Teil II, Abschnitt B Nr. 1 Leiter von DV-Gruppen)

 

 

 

 

(1) DV-Gruppen haben die folgenden Aufgaben:

 

a) Entwicklung neuer DV Verfahren oder wesentliche nderung bzw. Ergnzung bestehender DV-Verfahren einschlielich jeweils der Einfhrung,

 

b) bernahme von DV-Verfahren einschlielich Einfhrung

 

oder

 

c) Pflege eingefhrter DV-Verfahren.

 

Sie befassen sich

 

a) nur mit DV-Organisation oder nur mit Anwendungsprogrammierung oder

 

b) mit DV-Organisation und Anwendungsprogrammierung.

 

(2) Leiter von DV-Gruppen haben neben den allgemeinen Fhrungsaufgaben - insbesondere Personaleinsatz, berwachung der Arbeit, Anordnungen in Sonderfllen - und der Aufsicht z. B. folgende besondere Aufgaben:

 

a) In der DV-Organisation:

 

aa) Entgegennahme und Besprechung von Auftrgen der Fachbereiche bzw. der Anwender,

 

bb) Entwicklung einer Gesamtvorstellung zur Erledigung eines Auftrags,

 

cc) Formulierung von Arbeitsauftrgen und Verteilung an die Angestellten in der DV-Organisation, Koordinierung der Arbeiten einschlielich Terminberwachung,

 

dd) Anleitung und Beratung der Angestellten in der DV-Organisation,

 

ee) Zusammenstellen, Prfen und Beurteilen der Ergebnisse,

 

ff) Besprechung der erarbeiteten Verfahrensvorschlge mit der Anwendungsprogrammierung und ggf. mit der DV-Systemtechnik,

 

gg) Beobachtung und Auswahl geeigneter DV-Verfahren fr eine bernahme,

 

hh) Prfung der organisatorischen Voraussetzungen fr die bernahme und Einfhrung von DV-Verfahren,

 

ii) Prfung der Dokumentation - einschlielich der Anwender- bzw. Benutzerhandbcher -, insbesondere des Ablaufs des maschinellen Verfahrens und der Programmiervorgaben auf Vollstndigkeit und Richtigkeit,

 

jj) berwachung der Einfhrung entwickelter oder bernommener DV-Verfahren einschlielich der Funktionstests.

 

b) In der Anwendungsprogrammierung:

 

aa) Entgegennahme und Besprechung von Programmierauftrgen,

 

bb) Prfung der organisatorischen Vorgaben aus programmiertechnischer Sicht, ggf. Ergnzung und nderung der Vorgaben im Einvernehmen mit der DV-Organisation,

 

cc) Entwurf einer Konzeption fr jedes Programm einschlielich Festlegung der Programmbausteine,

 

dd) Verteilung der Arbeitsauftrge an die Angestellten in der Anwendungsprogrammierung und Koordinierung der Programmierarbeiten innerhalb der DV-Gruppe einschlielich Terminberwachung,

 

ee) Anleitung und Beratung der Angestellten in der Anwendungsprogrammierung,

 

ff) Prfung der Programmdokumentation und der Dokumentation fr das Rechenzentrum auf Vollstndigkeit und Richtigkeit.

 

(3) Leiter von DV-Gruppen im Sinne dieses Unterabschnitts sind nur Angestellte, die auch in der DV-Organisation oder in der Anwendungsprogrammierung ttig sind, z. B. mit folgenden Aufgaben:

 

a) Zusammenstellen von Arbeitsergebnissen von Angestellten in der DV-Organisation,

 

b) Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen (z. B. betriebswirtschaftliche Investitionsrechnungen, Nutzen-Kosten-Untersuchungen),

 

c) Verknpfen der in der DV-Gruppe angefertigten Programme,

 

d) Prfung verknpfter Programme auf Funktionsfhigkeit.

 

Der Anteil dieser Aufgaben darf 10 v. H. der gesamten Ttigkeit nicht unterschreiten.

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