Vergtungsgruppe II a
(Eingruppierungsbestimmungen fr Angestellte des Bundes und der Lnder
Teil II, Abschnitt B Nr. 1 Leiter von DV-Gruppen)
Angestellte, die durch ausdrckliche Anordnung als Leiter einer DV-Gruppe bestellt sind und sich
durch die Zahl der durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellten Angestellten in der DV-Organisation oder in der Anwendungsprogrammierung sowie durch den Umfang und die Schwierigkeit der Koordinierung mit anderen Stellen
aus der Vergtungsgruppe IV a Fallgruppe 1 dieses Unterabschnitts herausheben,
nach sechsjhriger Bewhrung als Leiter einer DV-Gruppe.