Vergtungsgruppe III
(Eingruppierungsbestimmungen fr Angestellte des Bundes und der Lnder
Teil II, Abschnitt B Nr. 1 Leiter von DV-Gruppen)

 

 


1. Angestellte, die durch ausdrckliche Anordnung als Leiter einer DV-Gruppe bestellt sind und sich

 

durch die Zahl der durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellten Angestellten in der DV-Organisation oder in der Anwendungsprogrammierung sowie durch den Umfang und die Schwierigkeit der Koordinierung mit anderen Stellen

 

aus der Vergtungsgruppe IV a Fallgruppe 1 dieses Unterabschnitts herausheben.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] und [2] )

 

2. Angestellte, die durch ausdrckliche Anordnung als Leiter einer DV-Gruppe bestellt sind und sich

 

durch die Zahl der durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellten Angestellten in der DV-Orgarnisation oder in der Anwendungsprogrammierung sowie durch den Umfang oder die Schwierigkeit der Koordinierung mit anderen Stellen

 

aus der Vergtungsgruppe IV b dieses Unterabschnitts herausheben,

 

nach vierjhriger Bewhrung als Leiter einer DV-Gruppe.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] , [2] und [3] )

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