Vergtungsgruppe VII
(Eingruppierungsbestimmungen fr Angestellte des Bundes und der Lnder
Teil II, Abschnitt B Nr. 7.DV-Maschinenbedienung)

 

 


1. Angestellte, die DV-Anlagen bedienen, wenn die Bedienung einfachen Schwierigkeitsgrad hat, soweit nicht anderweitig eingruppiert.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. >2< und >5< )

 

2. Angestellte, die DV-Anlagen bedienen, soweit nicht anderweitig eingruppiert.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. >5< )

 

3. Angestellte, die DV-Gerte bedienen,

 

nach zweijhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VIII dieses Unterabschnitts.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. >10< )

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