Vergtungsgruppe VII
(Eingruppierungsbestimmungen fr Angestellte des Bundes und der Lnder
Teil II, Abschnitt B Nr. 7.DV-Maschinenbedienung)
1. Angestellte, die DV-Anlagen bedienen, wenn die Bedienung einfachen Schwierigkeitsgrad hat, soweit nicht anderweitig eingruppiert.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. >2< und >5< )
2. Angestellte, die DV-Anlagen bedienen, soweit nicht anderweitig eingruppiert.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. >5< )
3. Angestellte, die DV-Gerte bedienen,
nach zweijhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VIII dieses Unterabschnitts.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. >10< )