Vergtungsgruppe VIb
(Eingruppierungsbestimmungen fr Angestellte des Bundes und der Lnder
Teil II, Abschnitt B Nr. 7.DV-Maschinenbedienung)
1. Angestellte, die DV-Anlagen bedienen, wenn die Bedienung mittleren Schwierigkeitsgrad hat, soweit nicht anderweitig eingruppiert.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. >2< und >5< )
2. Angestellte, die DV-Anlagen bedienen, wenn die Bedienung einfachen Schwierigkeitsgrad hat,
nach sechsmonatiger Einarbeitungszeit in Vergtungsgruppe VII Fallgruppe 1 dieses Unterabschnitts.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. >2< , >5< und >9< )
3. Angestellte, die DV-Anlagen bedienen,
nach sechsjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VII Fallgruppe 2 dieses Unterabschnitts.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. >5< )
4. Angestellte, die DV-Gerte bedienen, wenn ihnen durch ausdrckliche Anordnung besondere Befugnisse bertragen worden sind.