Vergtungsgruppe Vc
(Eingruppierungsbestimmungen fr Angestellte des Bundes und der Lnder
Teil II, Abschnitt B Nr. 7.DV-Maschinenbedienung)

 

 


1. Angestellte, die DV-Anlagen bedienen, wenn die Bedienung hohen Schwierigkeitsgrad hat, soweit nicht anderweitig eingruppiert.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. >2< und >5< )

 

2. Angestellte, die DV-Anlagen bedienen, wenn die Bedienung mittleren Schwierigkeitsgrad hat,

 

nach sechsmonatiger Einarbeitungszeit in Vergtungsgruppe VI b Fallgruppe 1 dieses Unterabschnitts.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. >2< , >5< und >9< )

 

3. Angestellte, die DV-Anlagen bedienen, wenn die Bedienung einfachen Schwierigkeitsgrad hat,

 

nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VI b Fallgruppe 2 dieses Unterabschnitts.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. >2< , >5< und >7< )

 

4. Angestellte, die DV-Anlagen bedienen, wenn ihnen durch ausdrckliche Anordnung besondere Befugnisse bertragen worden sind.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. >5< und >8< )

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