Vergtungsgruppe Vb
(Eingruppierungsbestimmungen fr Angestellte des Bundes und der Lnder
Teil II, Abschnitt B Nr. 7.DV-Maschinenbedienung)
1. Angestellte mit abgeschlossener einschlgiger Fachhochschulausbildung (z.B. Informatiker) und entsprechender Ttigkeit, die DV-Anlagen bedienen, wenn die Bedienung hohen Schwierigkeitsgrad hat.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. >2< )
2. Angestellte, die DV-Anlagen bedienen, wenn die Bedienung hohen Schwierigkeitsgrad hat,
nach einjhriger Einarbeitungszeit in Vergtungsgruppe V c Fallgruppe 1 dieses Unterabschnitts.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. >2< , >5< und >9< )
3. Angestellte, die DV-Anlagen bedienen, wenn die Bedienung mittleren Schwierigkeitsgrad hat,
nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe V c Fallgruppe 2 dieses Unterabschnitts.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. >2< , >5< und >7< )
4. Angestellte, die DV-Anlagen bedienen, wenn die Bedienung einfachen Schwierigkeitsgrad hat, und denen durch ausdrckliche Anordnung besondere Befugnisse bertragen worden sind.