Protokollnotiz Nr. 4

Auergewhnliche Anforderungen liegen vor, wenn gleichzeitig Stapel- und Dialogverarbeitung durchzufhren sind und

 

a) in der Stapelverarbeitung mindestens zehn Jobs gleichzeitig verarbeitet werden oder

 

b) in der Dialogverarbeitung bei Einsatz von mindestens 150 angeschlossenen und aktiven Benutzerstationen mindestens zu einem Drittel Aufgaben der berwachung (Fehleranalyse und -beseitigung) von Datenfernverarbeitungsnetzen wahrzunehmen sind.

 

Die Protokollnotiz Nr. 2 Buchst. d gilt entsprechend.

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