Vergtungsgruppe II a
(Eingruppierungsbestimmungen fr Angestellte des Bundes und der Lnder
Teil II, Abschnitt B Nr. 4.DV-Systemtechnik)
Angestellte mit abgeschlossener einschlgiger Fachhochschulausbildung (z.B. Informatiker) und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,
die sich in der DV-Systemtechnik dadurch aus der Vergtungsgruppe IV a Fallgruppe 1 dieses Unterabschnitts herausheben, da ihnen durch ausdrckliche Anordnung
zustzlich Leitungs- und Koordinierungsttigkeiten bertragen und mindestens drei Angestellte in der DV-Systemtechnik mindestens der Vergtungsgruppe IV a Fallgruppe 1 dieses Unterabschnitts stndig unterstellt sind,
nach sechsjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe III Fallgruppe 1 dieses Unterabschnitts.