Vergtungsgruppe II a
(Eingruppierungsbestimmungen fr Angestellte des Bundes und der Lnder
Teil II, Abschnitt B Nr. 4.DV-Systemtechnik)

 

 


Angestellte mit abgeschlossener einschlgiger Fachhochschulausbildung (z.B. Informatiker) und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

die sich in der DV-Systemtechnik dadurch aus der Vergtungsgruppe IV a Fallgruppe 1 dieses Unterabschnitts herausheben, da ihnen durch ausdrckliche Anordnung

 

zustzlich Leitungs- und Koordinierungsttigkeiten bertragen und mindestens drei Angestellte in der DV-Systemtechnik mindestens der Vergtungsgruppe IV a Fallgruppe 1 dieses Unterabschnitts stndig unterstellt sind,

 

nach sechsjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe III Fallgruppe 1 dieses Unterabschnitts.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. :1: , :2: , :3: und :4: )

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