Anlage 1a zum BAT - Teil II -Abschnitt C:
Angestellte in medizinischen Hilfsberufen und medizinisch-technischen Berufen:
Ditassistentinnen

 

IVa: 3 - IVb: 5, 6, - Vb: 8, 9, 10, 11 - Vc: 8, 9, 10, 11,12 - VIb: 12, 13, 14, 15, 16 - VII: 3, 18 - VIII: 5

 


Vergtungsgruppe IVa

 

3. Ditassistentinnen mit staatlicher Anerkennung in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe IVb Fallgruppe 5 nach zweijhriger Bewhrung in dieser Ttigkeit.

 

Vergtungsgruppe IVb

 

5. Ditassistentinnen mit staatlicher Anerkennung, die als Erste Lehrkrfte an staatlich anerkannten Lehranstalten fr Ditassistentinnen eingesetzt sind.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [3] und [4] )

 

6. Ditassistentinnen mit staatlicher Anerkennung in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe Vb Fallgruppe 8, 9 oder 10 nach zweijhriger Bewhrung in einer dieser Ttigkeiten.

 

Vergtungsgruppe Vb

 

8. Ditassistentinnen mit staatlicher Anerkennung als Leiterinnen von Ditkchen, in denen durchschnittlich mindestens 400 Ditvollportionen tglich hergestellt werden.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [10] )

 

9. Ditassistentinnen mit staatlicher Anerkennung sowie mit zustzlicher Ausbildung als Ernhrungsberaterin und mit entsprechender Ttigkeit.

 

10. Ditassistentinnen mit staatlicher Anerkennung, die als Lehrkrfte an staatlich anerkannten Lehranstalten fr Ditassistentinnen eingesetzt sind.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [3] )

 

11. Ditassistentinnen mit staatlicher Anerkennung in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 8, 9 oder 10 nach dreijhriger Bewhrung in einer dieser Ttigkeiten.

 

Vergtungsgruppe Vc

 

8. Ditassistentinnen mit staatlicher Anerkennung als Leiterinnen von Ditkchen, in denen durchschnittlich mindestens 200 Ditvollportionen tglich hergestellt werden.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [10] )

 

9. Ditassistentinnen mit staatlicher Anerkennung, die als stndige Vertreterinnen von Leiterinnen von Ditkchen, in denen durchschnittlich mindestens 400 Ditvollportionen tglich hergestellt werden, durch ausdrckliche Anordnung bestellt sind.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [10] )

 

10. Ditassistentinnen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Ttigkeit nach sechsmonatiger Berufsausbung nach erlangter staatlicher Anerkennung, die berwiegend schwierige Aufgaben im Sinne der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 15 erfllen.

 

11. Ditassistentinnen mit staatlicher Anerkennung in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 12, 13, 14 oder 15 nach zweijhriger Bewhrung in einer dieser Ttigkeiten.

 

12. Ditassistentinnen mit staatlicher Anerkennung nach sechsjhriger Bewhrung in dieser Ttigkeit.

 

Vergtungsgruppe VIb

 

12. Ditassistentinnen mit staatlicher Anerkennung als Leiterinnen von Ditkchen, in denen durchschnittlich mindestens 50 Ditvollportionen tglich hergestellt werden.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [10] )

 

13. Ditassistentinnen mit staatlicher Anerkennung, die als stndige Vertreterinnen von Leiterinnen von Ditkchen, in denen durchschnittlich mindestens 200 Ditvollportionen tglich hergestellt werden, durch ausdrckliche Anordnung bestellt sind.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [10] )

 

14. Ditassistentinnen mit staatlicher Anerkennung als Ditkchenleiterin ( 19 RdErl. RuPr. MdI vom 5. April 1937), die als Ditkchenleiterinnen ttig sind.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [15] )

 

15. Ditassistentinnen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Ttigkeit, die in nicht unerheblichem Umfange schwierige Aufgaben erfllen. (Schwierige Aufgaben sind z.B. Ditberatung von einzelnen Patienten, selbstndige Durchfhrung von Ernhrungserhebungen, Mitarbeit bei Grundlagenforschung im Fachbereich klinische Ernhrungslehre, Herstellung und Berechnung spezifischer Ditformen bei dekompensierten Leberzirrhosen, Niereninsuffizienz, Hyperlipidmien, Stoffwechsel-Bilanz-Studien, Maldigestion und Malabsorption nach Shunt-Operationen, Kalzium-Test-Diten, spezielle Anfertigung von Sondenernhrung fr Patienten auf Intensiv- und Wachstationen.)

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [12] )

 

16. Ditassistentinnen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Ttigkeit nach sechsmonatiger Berufsausbung nach erlangter staatlicher Anerkennung.

 

Vergtungsgruppe VII

 

3. Angestellte in der Ttigkeit von Ditassistentinnen nach dreijhriger Bewhrung in dieser Ttigkeit.

 

18. Ditassistentinnen mit staatlicher Anerkennung whrend der ersten sechs Monate der Berufsausbung nach erlangter staatlicher Anerkennung.

 

Vergtungsgruppe VIII

 

5. Angestellte in der Ttigkeit von Ditassistentinnen.

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