Anlage 1a zum BAT - Teil II -Abschnitt C:
Angestellte in medizinischen Hilfsberufen und medizinisch-technischen Berufen:
Gesundheitsaufseher

 

Vb: 12, 13 - Vc: 13, 14, 15 - VIb: 17, 18 - VII: 19 - VIII: 6, 15 - IXb: 3

 


Vergtungsgruppe Vb

 

12. Gesundheitsaufseher mit Prfung und entsprechender Ttigkeit. denen mindestens fnf Gesundheitsaufseher oder Angestellte in der Ttigkeit von Gesundheitsaufsehern durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [8] )

 

13. Gesundheitsaufseher mit Prfung in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 14 nach dreijhriger Bewhrung in dieser Ttigkeit.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [8] )

 

Vergtungsgruppe Vc

 

13. Gesundheitsaufseher mit Prfung und entsprechender Ttigkeit, denen mindestens zwei Gesundheitsaufseher oder Angestellte in der Ttigkeit von Gesundheitsaufsehern durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [8] )

 

14. Gesundheitsaufseher mit Prfung und entsprechender Ttigkeit nach sechsmonatiger Berufsausbung nach Ablegen der Prfung, die berwiegend schwierige Aufgaben im Sinne der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 17 erfllen.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [8] )

 

15. Gesundheitsaufseher mit Prfung in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 17 nach dreijhriger Bewhrung in dieser Ttigkeit.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [8] )

 

Vergtungsgruppe VIb

 

17. Gesundheitsaufseher mit Prfung und entsprechender Ttigkeit, die in nicht unerheblichem Umfange schwierige Aufgaben im gesamten Aufgabenbereich eines Gesundheitsaufsehers erfllen. (Schwierige Aufgaben sind z.B. die Begutachtung von Flchennutzungsplnen und die Begutachtung von groen Bauvorhaben mit noch nicht gesicherter Wasserversorgung und Abwsserbeseitigung. Zur Erfllung der schwierigen Aufgaben gehrt auch, da der Gesundheitsaufseher den Sachverhalt bewertet, daraus die notwendigen Folgerungen zieht und die hiermit zusammenhngenden Berichte, Gutachten und sonstigen Schreiben entwirft.)

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [8] und [12] )

 

18. Gesundheitsaufseher mit Prfung und entsprechender Ttigkeit nach dreijhriger Bewhrung in dieser Ttigkeit.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [8] )

 

Vergtungsgruppe VII

 

19. Gesundheitsaufseher mit Prfung und entsprechender Ttigkeit nach sechsmonatiger Berufsausbung nach Ablegen der Prfung.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [8] )

 

Vergtungsgruppe VIII

 

6. Angestellte in der Ttigkeit von Gesundheitsaufsehern nach dreijhriger Bewhrung in dieser Ttigkeit.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [8] )

 

15. Gesundheitsaufseher mit Prfung whrend der ersten sechs Monate der Berufsausbung nach Ablegen der Prfung.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [8] )

 

Vergtungsgruppe IXb

 

3. Angestellte in der Ttigkeit von Gesundheitsaufsehern.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [8] )

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