Anlage 1a zum BAT - Teil II -Abschnitt C:
Angestellte in medizinischen Hilfsberufen und medizinisch-technischen Berufen:
Krankengymnasten

 

IVa: 4, 5 - IVb: 7, 8, 9 - Vb: 14, 15, 16, 17 - Vc: 16, 17, 18 - VIb: 19, 20 - VII: 4, 20 - VIII: 7

 


Vergtungsgruppe IVa

 

4. Leitende Krankengymnasten in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe IVb Fallgruppe 7 nach zweijhriger Bewhrung in dieser Ttigkeit.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [1] )

 

5. Krankengymnasten in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe IVb Fallgruppe 8 nach zweijhriger Bewhrung in dieser Ttigkeit,

 

Vergtungsgruppe IVb

 

7. Leitende Krankengymnasten, denen mindestens 16 Krankengymnasten oder Angestellte in der Ttigkeit von Krankengymnasten durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [1] )

 

8. Krankengymnasten, die als Erste Lehrkrfte an staatlich anerkannten Lehranstalten fr Krankengymnasten eingesetzt sind.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [3] und [4] )

 

9. Krankengymnasten in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe Vb Fallgruppe 14, 15 oder 16 nach zweijhriger Bewhrung in einer dieser Ttigkeiten.

 

Vergtungsgruppe Vb

 

14. Krankengymnasten mit entsprechender Ttigkeit, denen mindestens zwei Krankengymnasten oder Angestellte in der Ttigkeit von Krankengymnasten durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.

 

15. Krankengymnasten, die als Lehrkrfte an staatlich anerkannten Lehranstalten fr Krankengymnasten eingesetzt sind.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [3] )

 

16. Krankengymnasten, die als Erste Lehrkrfte an staatlich anerkannten Lehranstalten fr Masseure oder fr Masseure und medizinische Bademeister eingesetzt sind.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [3] und [4] )

 

17. Krankengymnasten in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 16 oder 18 nach dreijhriger Bewhrung in einer dieser Ttigkeiten.

 

Vergtungsgruppe Vc

 

16. Krankengymnasten mit entsprechender Ttigkeit nach sechsmonatiger Berufsausbung nach erlangter staatlicher Erlaubnis, die berwiegend schwierige Aufgaben im Sinne der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 19 erfllen.

 

17. Krankengymnasten in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 19 nach zweijhriger Bewhrung in dieser Ttigkeit.

 

18. Krankengymnasten, die als Lehrkrfte an staatlich anerkannten Lehranstalten fr Masseure oder fr Masseure und medizinische Bademeister eingesetzt sind.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [3] )

 

Vergtungsgruppe VIb

 

19. Krankengymnasten mit entsprechender Ttigkeit, die in nicht unerheblichem Umfange schwierige Aufgaben erfllen. (Schwierige Aufgaben sind z.B. Krankengymnastik nach Lungen- oder Herzoperationen, nach Herzinfarkten, bei Querschnittlhmungen, in Kinderlhmungsfllen, mit spastisch Gelhmten, in Fllen von Dysmelien, nach Verbrennungen, in der Psychiatrie oder Geriatrie, nach Einsatz von Endoprothesen.)

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [12] )

 

20. Krankengymnasten mit entsprechender Ttigkeit nach sechsmonatiger Berufsausbung nach erlangter staatlicher Erlaubnis.

 

Vergtungsgruppe VII

 

4. Angestellte in der Ttigkeit von Krankengymnasten nach dreijhriger Bewhrung in dieser Ttigkeit.

 

20. Krankengymnasten whrend der ersten sechs Monate der Berufsausbung nach erlangter staatlicher Erlaubnis.

 

Vergtungsgruppe VIII

 

7. Angestellte in der Ttigkeit von Krankengymnasten.

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