BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt E:
Angestellte im Gartenbau, in der Landwirtschaft und im Weinbau

Vergtungsgruppe III


1. Gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Angestellte aller Fachrichtungen mit abgeschlossener einschlgiger Fachhochschulausbildung und langjhriger praktischer Erfahrung sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben, mit langjhriger praktischer Erfahrung,

 

deren Ttigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch knstlerische oder Spezialaufgaben aus der Vergtungsgruppe IVa Fallgruppe 1 heraushebt.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] , [5] und [11] )

 

1a. Gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Angestellte aller Fachrichtungen mit abgeschlossener einschlgiger Fachhochschulausbildung sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

deren Ttigkeit sich zu mindestens einem Drittel durch das Ma der Verantwortung erheblich aus der Fallgruppe 1 heraushebt.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] , [4] und [11] )

 

1b. Gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Angestellte aller Fachrichtungen mit abgeschlossener einschlgiger Fachhochschulausbildung und langjhriger praktischer Erfahrung sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben, mit langjhriger praktischer Erfahrung,

 

deren Ttigkeit sich zu mindestens einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch knstlerische oder Spezialaufgaben aus der Vergtungsgruppe IV a Fallgruppe 1 heraushebt,

 

nach sechsjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe IVa Fallgruppe 1a.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] , [5] und [11] )

 

1c. Gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Angestellte aller Fachrichtungen mit abgeschlossener einschlgiger Fachhochschulausbildung sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

deren Ttigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Vergtungsgruppe IVb Fallgruppe 1 heraushebt,

 

nach achtjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe IVa Fallgruppe 1.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] , [6] und [11] )

 

2. Gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Angestellte aller Fachrichtungen mit abgeschlossener einschlgiger Fachhochschulausbildung als Leiter von Pflanzenbeschaustellen sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

denen mindestens 16 Pflanzenbeschauer oder Angestellte mit Gutachterttigkeit in der Pflanzenbeschau durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] und [11] )

 

3. - gestrichen -

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