BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt G:
Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst:

Kinderpflegerinnen

VIb: 1 - VII: 1, 2 - VIII: einzige Fallgruppe - IXb: einzige Fallgruppe

 

 

 

Vergtungsgruppe VIb

 

1. Kinderpflegerinnen mit staatlicher Anerkennung oder mit staatlicher Prfung und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben, mit schwierigen fachlichen Ttigkeiten,

 

nach fnfjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VII Fallgruppe 1.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] und [11] )

 

Vergtungsgruppe VII

 

1. Kinderpflegerinnen mit staatlicher Anerkennung oder mit staatlicher Prfung und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben, mit schwierigen fachlichen Ttigkeiten.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] und [11] )

 

2. Kinderpflegerinnen mit staatlicher Anerkennung oder mit staatlicher Prfung und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

nach zweijhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VIII.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [1] )

 

Vergtungsgruppe VIII

 

Kinderpflegerinnen mit staatlicher Anerkennung oder mit staatlicher Prfung und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [1] )

 

Vergtungsgruppe IX b

 

Angestellte in der Ttigkeit von Kinderpflegerinnen mit staatlicher Anerkennung.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [1] )

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