BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt G:
Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst:
Leiter von Erziehungsheimen
IIa: 1 - III: 3, 4, 5 - IVa: 11, 12, 13, 14 - IVb: 13, 14, 15
Vergtungsgruppe IIa
1. Angestellte als Leiter von Erziehungsheimen mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 90 Pltzen
nach fnfjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe III Fallgruppe 3.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] , [2] und [3] )
Vergtungsgruppe III
3. Angestellte als Leiter von Erziehungsheimen mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 90 Pltzen.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] , [2] und [3] )
4. Angestellte als Leiter von Erziehungsheimen mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 50 Pltzen
nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe IV a Fallgruppe 11.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1], [2] und [3] )
5. Angestellte, die durch ausdrckliche Anordnung als stndige Vertreter von Leitern von Erziehungsheimen mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 90 Pltzen bestellt sind,
nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe IV a Fallgruppe 12.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] , [2] und [3] )
Vergtungsgruppe IVa
11. Angestellte als Leiter von Erziehungsheimen mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 50 Pltzen.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] , [2] und [3] )
12. Angestellte, die durch ausdrckliche Anordnung als stndige Vertreter von Leitern von Erziehungsheimen mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 90 Pltzen bestellt sind.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] , [2] und [3] )
13. Angestellte als Leiter von Erziehungsheimen
nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe IV b Fallgruppe 13.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] und [3] )
14. Angestellte, die durch ausdrckliche Anordnung als stndige Vertreter von Leitern von Erziehungsheimen mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 50 Pltzen bestellt sind,
nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe IV b Fallgruppe 15.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] , [2] und [3] )
Vergtungsgruppe IVb
13. Angestellte als Leiter von Erziehungsheimen.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] und [3] )
14. Angestellte, die durch ausdrckliche Anordnung als stndige Vertreter von Leitern von Erziehungsheimen bestellt sind.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] und [3] )
15. Angestellte, die durch ausdrckliche Anordnung als stndige Vertreter von Leitern von Erziehungsheimen mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 50 Pltzen bestellt sind.