BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt G:
Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst:
Leiter von Kindertagessttten
III: 1 - IVa: 1, 2, 3, 4, 5 - IVb: 3, 4, 5, 6, 7, 8 - Vb: 7, 8 - Vc: 10, 11
Vergtungsgruppe III
1. Angestellte als Leiter von Kindertagessttten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 180 Pltzen
nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe IV a Fallgruppe 2.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [2] und [4] )
Vergtungsgruppe IVa
1. Angestellte als Leiter von Kindertagessttten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 130 Pltzen.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [2] und [4] )
2. Angestellte als Leiter von Kindertagessttten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 180 Pltzen.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [2] und [4] )
3. Angestellte, die durch ausdrckliche Anordnung als stndige Vertreter von Leitern von Kindertagessttten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 180 Pltzen bestellt sind.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [2] und [4] )
4. Angestellte als Leiter von Kindertagessttten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 100 Pltzen
nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe IV b Fallgruppe 4.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [2] und [4] )
5. Angestellte, die durch ausdrckliche Anordnung als stndige Vertreter von Leitern von Kindertagessttten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 130 Pltzen bestellt sind,
nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe IV b Fallgruppe 6.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [2] und [4] )
Vergtungsgruppe IVb
3. Angestellte als Leiter von Kindertagessttten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 70 Pltzen.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [2] und [4] )
4. Angestellte als Leiter von Kindertagessttten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 100 Pltzen.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [2] und [4] )
5. Angestellte, die durch ausdrckliche Anordnung als stndige Vertreter von Leitern von Kindertagessttten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 100 Pltzen bestellt sind.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [2] und [4] )
6. Angestellte, die durch ausdrckliche Anordnung als stndige Vertreter von Leitern von Kindertagessttten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 130 Pltzen bestellt sind.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [2] und [4] )
7. Angestellte als Leiter von Kindertagessttten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 40 Pltzen
nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe V b Fallgruppe 7.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [2] und [4] )
8. Angestellte, die durch ausdrckliche Anordnung als stndige Vertreter von Leitern von Kindertagessttten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 70 Pltzen bestellt sind,
nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe V b Fallgruppe 8.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [2] und [4] )
Vergtungsgruppe Vb
7. Angestellte als Leiter von Kindertagessttten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 40 Pltzen.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [2] und [4] )
8. Angestellte, die durch ausdrckliche Anordnung als stndige Vertreter von Leitern von Kindertagessttten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 70 Pltzen bestellt sind.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [2] und [4] )
Vergtungsgruppe Vc
10. Angestellte als Leiter von Kindertagessttten.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. [4] )
11. Angestellte, die durch ausdrckliche Anordnung als stndige Vertreter von Leitern von Kindertagessttten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 40 Pltzen bestellt sind.