BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt G:
Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst:

Leiter von Kindertagessttten

III: 1 - IVa: 1, 2, 3, 4, 5 - IVb: 3, 4, 5, 6, 7, 8 - Vb: 7, 8 - Vc: 10, 11

 

 

 

Vergtungsgruppe III

 

1. Angestellte als Leiter von Kindertagessttten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 180 Pltzen

 

nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe IV a Fallgruppe 2.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [2] und [4] )

 

Vergtungsgruppe IVa

 

1. Angestellte als Leiter von Kindertagessttten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 130 Pltzen.

 

Funote 1:

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [2] und [4] )

 

2. Angestellte als Leiter von Kindertagessttten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 180 Pltzen.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [2] und [4] )

 

3. Angestellte, die durch ausdrckliche Anordnung als stndige Vertreter von Leitern von Kindertagessttten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 180 Pltzen bestellt sind.

 

Funote 1:

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [2] und [4] )

 

4. Angestellte als Leiter von Kindertagessttten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 100 Pltzen

 

nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe IV b Fallgruppe 4.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [2] und [4] )

 

5. Angestellte, die durch ausdrckliche Anordnung als stndige Vertreter von Leitern von Kindertagessttten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 130 Pltzen bestellt sind,

 

nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe IV b Fallgruppe 6.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [2] und [4] )

 

Vergtungsgruppe IVb

 

3. Angestellte als Leiter von Kindertagessttten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 70 Pltzen.

 

Funote 1:

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [2] und [4] )

 

4. Angestellte als Leiter von Kindertagessttten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 100 Pltzen.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [2] und [4] )

 

5. Angestellte, die durch ausdrckliche Anordnung als stndige Vertreter von Leitern von Kindertagessttten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 100 Pltzen bestellt sind.

 

Funote 1:

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [2] und [4] )

 

6. Angestellte, die durch ausdrckliche Anordnung als stndige Vertreter von Leitern von Kindertagessttten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 130 Pltzen bestellt sind.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [2] und [4] )

 

7. Angestellte als Leiter von Kindertagessttten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 40 Pltzen

 

nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe V b Fallgruppe 7.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [2] und [4] )

 

8. Angestellte, die durch ausdrckliche Anordnung als stndige Vertreter von Leitern von Kindertagessttten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 70 Pltzen bestellt sind,

 

nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe V b Fallgruppe 8.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [2] und [4] )

 

Vergtungsgruppe Vb

 

7. Angestellte als Leiter von Kindertagessttten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 40 Pltzen.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [2] und [4] )

 

8. Angestellte, die durch ausdrckliche Anordnung als stndige Vertreter von Leitern von Kindertagessttten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 70 Pltzen bestellt sind.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [2] und [4] )

 

Vergtungsgruppe Vc

 

10. Angestellte als Leiter von Kindertagessttten.

 

Funote 3:

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [4] )

 

11. Angestellte, die durch ausdrckliche Anordnung als stndige Vertreter von Leitern von Kindertagessttten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 40 Pltzen bestellt sind.

 

Funote 3:

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [2] und [4] )

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