BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt A:
Konferenzdolmetscher
Vergtungsgruppe Ia
1. Angestellte mit einschlgiger wissenschaftlicher Abschluprfung oder langjhriger Berufserfahrung als Dolmetscher, die aus einer fremden Sprache ins Deutsche und umgekehrt dolmetschen und aufgrund ihrer sprachlichen und fachlichen Kenntnisse allseitig verwendet werden.
(Hierzu Protokollnotizen Nm. [1] und [2] )
2. Angestellte mit einschlgiger wissenschaftlicher Abschluprfung oder langjhriger Berufserfahrung als Dolmetscher, die aus zwei fremden Sprachen ins Deutsche und umgekehrt dolmetschen und aufgrund ihrer sprachlichen und fachlichen Kenntnisse vielseitig verwendet werden.