A - Vorschriften ber die Ablegung der Prfung

Prfungsaufgaben

 


1. Die Prfungskandidaten haben folgende Leistungen zur erbringen:

 

a) Bei Prfungen fr die Eingruppierung in die Vergtungsgruppe II a Fallgruppen 5 und 6:

 

bersetzen von zwei schwierigen Texten (ein Text aus dem einschlgigen Fachgebiet und ein allgemeinsprachlicher Text) von je 35 Zeilen Maschinenschrift aus dem Deutschen in die in Betracht kommende fremde Sprache unter Verwendung von Hilfsmitteln nach Wahl des Kandidaten (Zeit je 90 Minuten).

 

b) Bei Prfungen fr die Eingruppierung in die Vergtungsgruppe II a Fallgruppe 7:

 

bersetzen von zwei schwierigen Texten (ein Text aus dem einschlgigen Fachgebiet und ein allgemeinsprachlicher Text) von etwa 35 Zeilen Maschinenschrift aus der in Betracht kommenden fremden Sprache ins Deutsche unter Verwendung von Hilfsmitteln nach Wahl des Kandidaten (Zeit je 90 Minuten).

 

2. Nach Aufforderung des Vorsitzenden bersendet der Sprachendienstleiter der obersten Bundesbehrde, deren Bereich der Kandidat angehrt, dem Sekretariat der Prfungskommission unverzglich unter Verschlu jeweils zwei Stze der in Frage kommenden Arbeiten als Prfungstexte zur Auswahl durch die Prfungskommission. Hat die oberste Bundesbehrde des Kandidaten keinen Sprachendienstleiter, so beschafft der Vorsitzende die erforderlichen Prfungstexte.

 

3. Die bersetzungen werden in Klausur angefertigt. Auf Wunsch wird dem Kandidaten eine Schreibmaschine zur Verfgung gestellt. Der Kandidat hat diesen Wunsch in seinem Antrag auf Zulassung zur Prfung zum Ausdruck zu bringen.

 

4. Die bersetzungen sind so herzustellen, wie sie blicherweise als Rohentwrfe fr die Kanzlei angefertigt werden.

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