BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt A:
Fremdsprachenassistenten (Fremdsprachensekretre)

Vergtungsgruppe VIb

 


1. Angestellte nach einer mindestens zwlfmonatigen Einarbeitungszeit in Vergtungsgruppe VII Fallgruppe 1.

 

2. Angestellte nach einer mindestens zwlfmonatigen Einarbeitungszeit in Vergtungsgruppe VII Fallgruppe 2.

 

3. Angestellte nach einer mindestens sechsmonatigen Einarbeitungszeit in Vergtungsgruppe VII Fallgruppe 3.

 

4. Angestellte, die in zwei fremden Sprachen gelufig nach Diktat schreiben oder einfache bersetzungen aus diesen oder in diese Sprachen anfertigen oder in zwei fremden Sprachen lexikographische Vorarbeiten leisten.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. >1< und >2< )

 

5. Angestellte, die mit Rcksicht auf die beabsichtigte Beschftigung als Fremdsprachenassistent (Fremdsprachensekretr) bei der Einstellung den Nachweis erbringen, da sie gelufig in zwei fremden Sprachen nach Diktat schreiben oder einfache bersetzungen aus diesen oder in diese Sprachen anfertigen knnen.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. >3< )

 

6. Angestellte nach einer mindestens sechsmonatigen Einarbeitungszeit in Vergtungsgruppe VII Fallgruppe 4.

 

7. Angestellte, die sich dadurch aus der Fallgruppe 4 herausheben, da sie auch Ausfhrungen bis zur Dauer von einer Minute inhaltlich richtig aus zwei fremden Sprachen ins Deutsche und umgekehrt mndlich bertragen.

 

8. Angestellte, die in mehr als zwei fremden Sprachen gelufig nach Diktat schreiben oder einfache bersetzungen aus diesen oder in diese Sprachen anfertigen.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. >1< )

 

9. Angestellte, die sich dadurch aus der Fallgruppe 4 herausheben, da sie in nicht unerheblichem Umfange alleinverantwortlich in zwei fremden Sprachen Druckkorrekturen vornehmen.

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