BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt D:
Vergtungsgruppe Vc - (Fachdienst)


1. Angestellte mit Wetterdienstfachprfung als Aufstiegsleiter bei Aerologischen Stationen des Deutschen Wetterdienstes oder Geophysikalischen Mezgen der Bundeswehr.

 

2. Angestellte mit Wetterdienstfachprfung als Leiter von Wetterstationen des Deutschen Wetterdienstes.

 

3. Angestellte mit Wetterdienstfachprfung, die als Leiter von Schichten mit mindestens vier Schichtgngern eingesetzt sind.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [2] )

 

4. Angestellte mit Wetterdienstfachprfung als Hilfssachbearbeiter

 

a) beim Deutschen Wetterdienst,

 

b) bei der Inspektion Geophysikalischer Beratungsdienst der Bundeswehr und im Stabe von Kommandobehrden.

 

- Funote 1 -

5. Angestellte mit Wetterdienstfachprfung, die die Betriebsaufsicht bei Dienststellen des Deutschen Wetterdienstes ausben.

 

6. Angestellte mit Wetterdienstfachprfung, die als stndige Vertreter des Leiters einer

 

a) Wetterwarte,
b) Aerologischen Station

 

beim Deutschen Wetterdienst durch ausdrckliche Anordnung bestellt sind.

 

7. Angestellte mit Wetterdienstfachprfung, die den synoptischen Dienst und den Wetterfernmeldedienst bei beweglichen Dienststellen des Geophysikalischen Beratungsdienstes der Bundeswehr ausben,

 

nach langjhriger Bewhrung in dieser Ttigkeit.

 

8. Angestellte mit Wetterdienstfachprfung und entsprechender Ttigkeit

 

nach fnfjhriger Ttigkeit in Vergtungsgruppe VIb.

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