BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt D:
Vergtungsgruppe VIb - (Fachdienst)


Angestellte mit Wetterdienstfachprfung und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die nach mindestens zehnjhriger Ttigkeit im Wetterfachdienst oder im Wetterfernmeldebetriebsdienst auf Grund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben.

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