BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt E:
Technische Luftfahrzeugfhrer, fliegendes technisches Personal im Bereich des Bundesministers der Verteidigung

 


I. Technische Luftfahrzeugfhrer

 


Vergtungsgruppe Ia

 

Erprobungsflieger mit abgeschlossener Ausbildung als Testpilot, die

 

a) Erprobungsflge mit noch nicht mustergeprften Flugzeug-Neuentwicklungen zum Zweck der Musterprfung oder vorlufigen Zulassung durchfhren oder

 

Funote I

b) Flugerprobungsgruppen bzw. -Programme verantwortlich leiten.

 

Funote I

(Hierzu Protokollnotiz)

 


Vergtungsgruppe Ib

 

Luftfahrzeugfhrer im Gteprfdienst oder Erprobungsflugdienst mit abgeschlossener Ausbildung als Testpilot und nach langjhriger Ttigkeit als Luftfahrzeugfhrer im Gteprfdienst oder Erprobungsflugdienst auf mehreren Luftfahrzeugmustern.

 

Funote II

(Hierzu Protokollnotiz)

 


Vergtungsgruppe IIa

 

Luftfahrzeugfhrer im Gteprfdienst oder Erprobungsflugdienst, soweit nicht anderweitig eingruppiert.

 


Vergtungsgruppe III

 

Luftfahrzeugfhrer in Ausbildung zum Luftfahrzeugfhrer im Gteprfdienst oder Erprobungsflugdienst.

 

(Voraussetzung fr die Eingruppierung ist der Besitz des Luftfahrerscheins fr Berufsflugzeugfhrer II. Klasse.)

 


II. Fliegendes technisches Personal

 

[Hierzu Protokollnotiz]

 


Vergtungsgruppe Va

 

1. Technische Luftfahrzeugbesatzungsangehrige in der Ttigkeit als Bordtechniker im Erprobungsdienst mit Militrluftfahrzeugbesatzungsschein (MBS)nach der ZDv 19/12, der fr mindestens zwei Luftfahrzeugmuster gilt.

 

Funote

2. Technische Luftfahrzeugbesatzungsangehrige der Vergtungsgruppe Vc
nach dreijhriger Bewhrung in dieser Ttigkeit.

 


Vergtungsgruppe Vc

 

Technische Luftfahrzeugbesatzungsangehrige, soweit nicht anderweitig eingruppiert.

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