BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt K:
Angestellte im Schwimmbrckendienst der Bundeswehr

 

 

Hierzu Protokollnotizen Nr. [1] und [2]

 


Vergtungsgruppe IVb

 

Angestellte in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe Vb Fallgruppen 1 bis 3 dieses Unterabschnitts

 

nach sechsjhriger Bewhrung in einer dieser Ttigkeiten.

 


Vergtungsgruppe Vb

 

1. Angestellte, die einen Brckenzug fhren.

 

2. Angestellte als Leiter des S 2-Sachgebiets oder als Fernmeldeleiter eines Bataillons.

 

3. Angestellte, welche die Aufgaben des Pionier- und Erkundungsdienstes einer Kompanie und des Stndigen Vertreters des Kompaniechefs wahrnehmen.

 

4. Angestellte in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 1 dieses Unterabschnitts

 

nach dreijhriger Bewhrung in dieser Ttigkeit.

 


Vergtungsgruppe Vc

 

1. Angestellte als Leiter des Innendienstes einer Kompanie, deren Ttigkeit grndliche und vielseitige Fachkenntnisse und selbstndige Leistungen erfordert.

 

2. Angestellte, welche die Materialbewirtschaftungsaufgaben eines Bataillons bearbeiten und den Nachschubzug fhren (Truppenversorgungsbearbeiter).

 

3. Angestellte als Fhrer eines Instandsetzungszuges.

 

4. Angestellte in der Ttigkeit eines Militr-Kraftfahrlehrers mit Fahrerlaubnis ZDV 43/1 fr Radfahrzeuge, denen auch die Fahrschulung fr die Omnibus-Fahrerlaubnis obliegt.

 


Vergtungsgruppe VIb

 

1. Angestellte als Fhrer einer 100 Tonnen-Fhre oder als Aufsichtsfhrende einer Halbbrcke.

 

2. Angestellte als stndige Vertreter eines Brckenzugfhrers.

 

3. Angestelle als Kompanietruppfhrer.

 

4. a) Angestellte, die eine Instandsetzungsgruppe oder Materialgruppe fhren,

 

b) Angestellte als ABC-Bearbeiter eines Bataillons,

 

c) Angestellte als Fhrer der Fernmeldegruppe eines Bataillons,

 

d) Angestellte als erste Brosachbearbeiter fr S 1-Aufgaben.

 

5. Angestellte in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe VII Fallgruppen 1 oder 3

 

nach neunjhriger Bewhrung in einer dieser Ttigkeiten.

 


Vergtungsgruppe VII

 

1. Angestellte, die fr die materielle Versorgung oder als Gruppenfhrer fr das technische Gert zustndig sind.

 

2. Angestellte im Pionier- und Erkundungsdienst einer Kompanie, sowie Angestellte, die Material und Bekleidung des Bataillons verwalten und als Fhrer in ABC-Abwehr- und Selbstschutzaufgaben eingesetzt sind.

 

3. Angestellte, denen ein Sprechfunktrupp oder ein Baufernsprechtrupp untersteht.

 

4. Angestellte, die auf dem Gebiet der Materialerhaltung einer Kompanie oder eines Bataillons verantwortlich sind.

 

5. Angestellte in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe VIII dieses Unterabschnitts

 

nach dreijhriger Bewhrung in einer dieser Ttigkeiten.

 


Vergtungsgruppe VIII

 

1. Angestellte im Sprech- und Tastfunkdienst sowie im Fernsprechvermittlungsdienst nach sechsmonatiger Einarbeitungszeit in dieser Ttigkeit.

 

2. Angestellte, die ein Motor- oder Sturmboot fhren, und denen mindestens ein weiteres Boot unterstellt ist.

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