BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt L:
Angestellte im fernmeldetechnischen Dienst
Vergtungsgruppe VII

 


1. Angestellte im fernmeldetechnischen Dienst, die mit dem Unterhalten (Prfen, Instandhalten und. Instandsetzen) von

 

Fernsprecheinrichtungen oder

 

Fernschreibeinrichtungen oder kryptographischem Gert oder

 

Funksende- und -empfangsanlagen oder

 

bertragungstechnischen Einrichtungen

 

beschftigt sind.*

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1} und [6} )

 

2. Angestellte im fernmeldetechnischen Dienst als Fernmelderevisoren, soweit nicht anderweitig eingruppiert. *

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1} und [2} )

 

3. Fernmeldebautruppfhrer auf Truppenbungs- und Schiepltzen. *

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [1} )

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