BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt L:
Angestellte im fernmeldetechnischen Dienst
Vergtungsgruppe VII
1. Angestellte im fernmeldetechnischen Dienst, die mit dem Unterhalten (Prfen, Instandhalten und. Instandsetzen) von
Fernsprecheinrichtungen oder
Fernschreibeinrichtungen oder kryptographischem Gert oder
Funksende- und -empfangsanlagen oder
bertragungstechnischen Einrichtungen
beschftigt sind.*
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1} und [6} )
2. Angestellte im fernmeldetechnischen Dienst als Fernmelderevisoren, soweit nicht anderweitig eingruppiert. *
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1} und [2} )
3. Fernmeldebautruppfhrer auf Truppenbungs- und Schiepltzen. *
(Hierzu Protokollnotiz Nr. [1} )