BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt L:
Angestellte im fernmeldetechnischen Dienst
Vergtungsgruppe VIII
Ferner, wenn sie als Angestellte beschftigt sindl ( 1 Abs. 2):
Angestellte im fernmeldetechnischen Dienst, die selbstndig mit dem Bedienen, dem Prfen und dem Instandhalten von
Fernsprecheinrichtungen oder
Fernschreibeinrichtungen oder kryptographischem Gert oder
Funksende- und -empfangsanlagen oder
bertragungstechnischen Einrichtungen
beschftigt sind. *