BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt L:
Angestellte im fernmeldetechnischen Dienst
Vergtungsgruppe VIII

 


Ferner, wenn sie als Angestellte beschftigt sindl ( 1 Abs. 2):

 

Angestellte im fernmeldetechnischen Dienst, die selbstndig mit dem Bedienen, dem Prfen und dem Instandhalten von

 

Fernsprecheinrichtungen oder

 

Fernschreibeinrichtungen oder kryptographischem Gert oder

 

Funksende- und -empfangsanlagen oder

 

bertragungstechnischen Einrichtungen

 

beschftigt sind. *

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1} und [6} )

Datenschutz