BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt L:
Arbeitsvorbereiteung oder Betriebsorganisation
Vergtungsgruppe IIa
1. Angestellte mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Vorbemerkungen zu allen Vergtungsgruppen und abgeschlossener REFA-Grundausbildung sowie mit einer REFA-Sonderausbildung auf dem Gebiet der Arbeitsvorbereitung, die als Leiter der gesamten Arbeitsvorbereitung in Dienststellen mit ber 300 Beschftigten ttig sind, sowie sonstige Angestellte mit abgeschlossener REFA-Fachausbildung oder MTM-Praktikerausbildung, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. |1] und |2] )
2. Angestellte mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Vorbemerkungen zu allen Vergtungsgruppen und abgeschlossener REFA-Grundausbildung sowie mit einer REFA-Sonderausbildung auf dem Gebiet der Arbeitsvorbereitung, die als Leiter der gesamten Arbeitsvorbereitung ttig sind, sowie sonstige Angestellte mit abgeschlossener REFA-Fachausbildung oder MTM-Praktikerausbildung, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,
nach zehnjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe III Fallgruppe 1.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. |2] )