BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt L:
Arbeitsvorbereiteung oder Betriebsorganisation
Vergtungsgruppe IIa

 


1. Angestellte mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Vorbemerkungen zu allen Vergtungsgruppen und abgeschlossener REFA-Grundausbildung sowie mit einer REFA-Sonderausbildung auf dem Gebiet der Arbeitsvorbereitung, die als Leiter der gesamten Arbeitsvorbereitung in Dienststellen mit ber 300 Beschftigten ttig sind, sowie sonstige Angestellte mit abgeschlossener REFA-Fachausbildung oder MTM-Praktikerausbildung, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben.

 

- Funote -

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. |1] und |2] )

 

2. Angestellte mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Vorbemerkungen zu allen Vergtungsgruppen und abgeschlossener REFA-Grundausbildung sowie mit einer REFA-Sonderausbildung auf dem Gebiet der Arbeitsvorbereitung, die als Leiter der gesamten Arbeitsvorbereitung ttig sind, sowie sonstige Angestellte mit abgeschlossener REFA-Fachausbildung oder MTM-Praktikerausbildung, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

nach zehnjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe III Fallgruppe 1.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. |2] )

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