BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt L:
Prfer von Luftfahrtgert
Vergtungsgruppe IVb
Prfer von Luftfahrtgert im Erprobungsdienst mit der Nachprferlaubnis nach der ZDv 19/1, die sich dadurch aus der Vergtungsgruppe Vb Fallgruppe 1 herausheben, da sie im Erprobungsdienst seit mindestens drei Jahren Prfungen auf die Verkehrssicherheit an mindestens drei Baumustern oder in mindestens drei Fachrichtungen durchfhren.