BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt P: Redakteure
Vergtungsgruppe IIa
Redakteure mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und mit entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Redakteure, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben. *