BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt P: Redakteure
Vergtungsgruppe IIa


Redakteure mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und mit entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Redakteure, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben. *

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] , [2] und [5] )

Datenschutz