BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt P: Redakteure
Vergtungsgruppe Ib


1. Redakteure mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung, die sich durch die besondere Schwierigkeit und Bedeutung ihres Aufgabenkreises aus der Vergtungsgruppe IIa herausheben, sowie sonstige Redakteure, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] und [2] )

 

2. Redakteure mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung, die sich durch hochwertige Leistungen in einem besonders schwierigen Aufgabenkreis aus der Vergtungsgruppe IIa herausheben, sowie sonstige Redakteure, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] und [2] )

 

3. Redakteure mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung sowie sonstige Redakteure, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben, wenn ihnen mindestens drei Angestellte der Vergtungsgruppe IIa bis Ib stndig unterstellt sind.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] und [2] )

 

4. Redakteure mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung in der Ttigkeit eines Redakteurs der Nachrichtenabteilung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, die sich dadurch aus der Vergtungsgruppe IIa herausheben, da sie selbstndig und alleinverantwortlich Grundmaterialdienste der Nachrichtenabteilung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung erstellen, sowie sonstige Redakteure, die diese Ttigkeit aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen ausben.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] , [2] und [4] )

 

5. Redakteure mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung in der Ttigkeit eines Redakteurs der Nachrichtenabteilung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, die sich dadurch aus der Vergtungsgruppe IIa herausheben, da sie in nicht unerheblichem Umfang selbstndig und alleinverantwortlich Nachrichtenspiegel zum Zwecke der Unterrichtung der Bundesregierung erstellen, nach mehrjhriger Ttigkeit als solche sowie sonstige Redakteure, die diese Ttigkeit aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen ausben. (Der Umfang der Ttigkeit ist nicht mehr unerheblich, wenn er etwa ein Viertel der gesamten Ttigkeit ausmacht.)

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] und [2] )

 

6. Redakteure des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung als verantwortliche Redakteure der fremdsprachlichen Bulletins des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung nach mehrjhriger Ttigkeit als solche sowie sonstige Redakteure, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] und [2] )

 

7. Redakteure der Abteilungen Inland und Produktion im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung, die sich durch die besondere Schwierigkeit und Bedeutung ihres Aufgabenkreises aus der Vergtungsgruppe IIa herausheben, sowie sonstige Redakteure, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] und [2] )

 

8. Redakteure der Abteilungen Inland und Produktion im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung, die sich durch hochwertige Leistungen in einem besonders schwierigen Aufgabenkreis aus der Vergtungsgruppe IIa herausheben, sowie sonstige Redakteure, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] und [2] )

 

9. Redakteure im Informations- oder Nachrichtenfunk des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung, die zum Zwecke der Unterrichtung der deutschen Auslandsvertretungen sowie fr deren Offentlichkeitsarbeit im Ausland selbstndig und alleinverantwortlich Informationssendungen erarbeiten, nach mehrjhriger Ttigkeit als solche sowie sonstige Redakteure, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] und [2] )

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