BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt J:
Angestellte in den Steuerverwaltungen
I. nach GNOF
Vergtungsgruppe Vc
1. Bearbeiter in der St., soweit nicht anderweitig eingruppiert.
2. Bearbeiter in der ApSt. fr die Gruppe 2 GNOF.
3. Bearbeiter in der VVSt., wenn ihnen Weisungsbefugnis gegenber mindestens zwei Bearbeitern - ausgenommen der Vergtungsgruppe VIII Fallgruppe 2 bertragen ist (Koordinatoren).
4. Bearbeiter in der VVSt., wenn ihnen Weisungsbefugnis gegenber mindestens vier Bearbeitern - ausgenommen der Vergtungsgruppe VIII Fallgruppe 2 bertragen ist (Koordinatoren).
5. Bearbeiter in der UVSt., wenn ihnen Weisungsbefugnis gegenber mindestens zwei Bearbeitern - ausgenommen der Vergtungsgruppe VIII Fallgruppe 4 bertragen Ist (Koordinateren).
6. Bearbeiter in der UVSt., wenn ihnen Weisungsbefugnis gegenber mindestens vier Bearbeitern - ausgenommen der Vergtungsgruppe VIII Fallgruppe 4 ubertragen ist (Koordinatoren).
7. Bearbeiter in der Erla- und Stundungsstelle, soweit nicht anderweitig eingruppiert.
8. Bearbeiter in der betriebsnahen Veranlagung fr die Gruppe 2 GNOF.