BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt J:
Angestellte in den Steuerverwaltungen
I. nach GNOF
Vergtungsgruppe Vc

 


1. Bearbeiter in der St., soweit nicht anderweitig eingruppiert.

 

2. Bearbeiter in der ApSt. fr die Gruppe 2 GNOF.

 

3. Bearbeiter in der VVSt., wenn ihnen Weisungsbefugnis gegenber mindestens zwei Bearbeitern - ausgenommen der Vergtungsgruppe VIII Fallgruppe 2 bertragen ist (Koordinatoren).

 

4. Bearbeiter in der VVSt., wenn ihnen Weisungsbefugnis gegenber mindestens vier Bearbeitern - ausgenommen der Vergtungsgruppe VIII Fallgruppe 2 bertragen ist (Koordinatoren).

 

5. Bearbeiter in der UVSt., wenn ihnen Weisungsbefugnis gegenber mindestens zwei Bearbeitern - ausgenommen der Vergtungsgruppe VIII Fallgruppe 4 bertragen Ist (Koordinateren).

 

6. Bearbeiter in der UVSt., wenn ihnen Weisungsbefugnis gegenber mindestens vier Bearbeitern - ausgenommen der Vergtungsgruppe VIII Fallgruppe 4 ubertragen ist (Koordinatoren).

 

7. Bearbeiter in der Erla- und Stundungsstelle, soweit nicht anderweitig eingruppiert.

 

8. Bearbeiter in der betriebsnahen Veranlagung fr die Gruppe 2 GNOF.

 

(Hierzu Protokollnotiz)

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