BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt J:
Angestellte in den Steuerverwaltungen
I. nach GNOF
Vergtungsgruppe VIb

 


1. Bearbeiter in der St. whrend einer Einarbeitungszeit von hchstens einem Jahr.

 

2. Bearbeiter in der VVSt., soweit nicht anderweitig eingruppiert,

 

nach sechsjhriger Bewhrung in der Vergtungsgruppe VII Fallgruppe 1 dieses Unterabschnitts.

 

3. Bearbeiter in der UVSt., soweit nicht anderweitig eingruppiert,

 

nach sechsjhriger Bewhrung in der Vergtungsgruppe VII Fallgruppe 2 dieses Unterabschnitts.

Datenschutz