BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt J:
Angestellte in den Steuerverwaltungen
II. nicht nach GNOF
Vergtungsgruppe VII
1. Mitarbeiter in Prmienstellen, die Prmienflle aller Schwierigkeitsgrade selbstndig bearbeiten.*
(Hierzu Protokollnotiz Nr. [5] )
2. Angestellte im Vollstreckungsauendienst whrend einer Einarbeitungszeit von einem Jahr.