BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt J:
Angestellte in den Steuerverwaltungen
II. nicht nach GNOF
Vergtungsgruppe VII

 


1. Mitarbeiter in Prmienstellen, die Prmienflle aller Schwierigkeitsgrade selbstndig bearbeiten.*

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [5] )

 

2. Angestellte im Vollstreckungsauendienst whrend einer Einarbeitungszeit von einem Jahr.

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