Protkollnotiz Nr. 5

Sachbearbeiter und Mitarbeiter im Sinne dieses Ttigkeitsmerkmals sind nur die betreffenden Angestellten bei den Finanzmtern und den ausgegliederten Prfungs- und Fahndungsstellen sowie beim Bundesamt fr Finanzen, soweit sie Aufgaben nach 5 des Finanzverwaltungsgesetzes oder nach steuerrechtlichen Vorschriften erfllen. Dazu gehren nicht die Angestellten mit allgemeinen Verwaltungsaufgaben, die Angestellten in den Kassen sowie die im Auendienst ttigen Angestellten mit Ausnahme der Steuerermittler, Fahndungshelfer und Betriebsprfungshelfer.

 

Fr Mitarbeiter, die in dem Unterabschnitt II nicht aufgefhrt sind, gelten die allgemeinen Ttigkeitsmerkmale des Teils I.

 

Fr die Mitarbeiter der Amtlichen Landwirtschaftlichen Sachverstndigen
in der Ttigkeit von Vermessungstechnikern gelten die Ttigkeitsmerkmale fr Vermessungstechniker in Abschnitt L Unterabschnitt VII.

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