Protokollnotiz Nr. 6

Magebend fr die Eingruppierung der Lohnsteuerauenprfer ist nicht die Gesamtzahl der Arbeitnehmer eines Arbeitgebers, sondern die Zahl der Arbeitnehmer, die lohnsteuerlich in dem geprften Betrieb oder in der geprften Betriebssttte gefhrt werden.

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