Protokollnotiz Nr. 4

Der prfungsmige Schwierigkeitsgrad eines Betriebes kann sich insbesondere ergeben aus

 

a) der Kompliziertheit des Buchhaltungssystems,

 

b) der Organisation des Betriebes (z. B. grerer gewerblicher Fabrikationsbetrieb, vielfltige, schwer berschaubare Beteiligungsverhltnisse, Betriebsaufspaltungen, auslndische Verflechtungen und Konzernverflechtungen, erhebliche Investitionen im Ausland),

 

c) der Rechtsform (z. B. AG, GmbH & Co. KG),

 

d) dem Vorliegen erheblicher materiellrechtlicher Zweifelsfragen.

 

Ist der Schwierigkeitsgrad der Prfung erst nach deren Abschlu feststellbar, erfolgt die Zuordnung eines Betriebes zu dem entsprechenden Schwierigkeitsgrad nach Abschlu der Prfung.

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