Protokollnotiz Nr. 3

Die Abgrenzung der fr die Eingruppierung der Betriebsprfer magebenden Betriebsgren ergibt sich aus 3 BpO (St.) und den zu seiner Durchfhrung ergangenen Erlassen. Werden die seit dem 1. Januar 1978 geltenden Abgrenzungsmerkmale wesentlich gendert, werden die Tarifvertragsparteien ohne da es einer Kndigung bedarf - gemeinsam prfen, ob diese nderung eine nderung der Ttigkeitsmerkmale fr Betriebsprfer erfordert.

 

Ob es sich um Konzernprfungen handelt, bestimmt sich nach den 13 bis 19 BpO (St.) in der jeweiligen Fassung.

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