BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt J:
Angestellte in den Steuerverwaltungen
II. nicht nach GNOF
Vergtungsgruppe VI b

 


1. Mitarbeiter, die mindestens zu einem Fnftel ihrer gesamten Ttigkeit einfachere Veranlagungen durchfhren oder gleichwertige Ttigkeiten ausben.

 

(Gleichwertige Ttigkeiten sind z. B. die Bearbeitung von Stundungs- und Erlaantrgen, die Festsetzung von Vorauszahlungen bei Neuaufnahme von Steuerpflichtigen, die Androhung und Festsetzung von Erzwingungsgeldern, die Einheitswertfeststellungen im Ertragswertverfahren, die Art- und Wertfortschreibung, die Freistellungen von der Grunderwerbsteuer, die Bearbeitung von Forderungspfndungen, die Bearbeitung von Antrgen auf Aussetzung der Vollziehung.)

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [5] )

 

2. Mitarbeiter in Lohnsteuerstellen, die Lohnsteuerermigungs, und Lohnsteuerjahresausgleichsantrge aller Schwierigkeitsgrade selbstndig bearbeiten.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [5] )

 

3. Erste Mitarbeiter in der Verbindungsstelle zum Rechenzentrum.
(Erste Mitarbeiter sind die in Arbeitsgebieten mit mehr als einem Mitarbeiter ausdrcklich als solche bestellten Mitarbeiter.)

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [5] )

 

4. Erste oder alleinige Mitarbeiter, die fr die Abwicklung des gesamten Innendienstes der Betriebsprfungsstellen mit mehr als zwlf Betriebsprfern oder der Steuerfahndungsstellen mit mehr als zehn Steuerfahndern verantwortlich sind.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [5] )

 

5. Erste oder alleinige Mitarbeiter, die fr die Abwicklung des gesamten Innendienstes der zentralen Lohnsteuerauenprfungsstellen mit mehr als zehn Lohnsteuerauenprfern verantwortlich sind.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [5] )

 

6. Mitarbeiter in Prmienstellen, die Prmienflle aller Schwierigkeitsgrade selbstndig bearbeiten,

 

nach sechsjhriger Bewhrung in der Vergtungsgruppe VII Fallgruppe 1 dieses Unterabschnitts.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [5] )

 

7. Angestellte im Vollstreckungsauendienst.

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