BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt L:
Angestellte in technischen Berufen

I. Techniker
Vergtungsgruppe Vc


1. Staatlich geprfte Techniker bzw. Techniker mit staatlicher Abschluprfung nach Nr. 3 der Vorbemerkungen zu allen Vergtungsgruppen (z.B. Bautechniker, Betriebstechniker, Elektrotechniker, Feinwerktechniker, Heizungstechniker, Kltetechniker, Lftungstechniker und Maschinenbautechniker) und entsprechender Ttigkeit, die berwiegend selbstndig ttig sind, sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] und [2] )

 

1a. Staatlich geprfte Techniker bzw. Techniker mit staatlicher Abschluprfung nach Nr. 3 der Vorbemerkungen zu allen Vergtungsgruppen (z.B. Bautechniker, Betriebstechniker, Elektrotechniker, Feinwerktechniker, Heizungstechniker, Kltetechniker, Lftungstechniker und Maschinenbautechniker) und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

nach fnfjhriger Ttigkeit in Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 1.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [1] )

 

2. Staatlich geprfte Techniker bzw. Techniker mit staatlicher Abschluprfung nach Nr. 3 der Vorbemerkungen zu allen Vergtungsgruppen (z.B. Bautechniker, Betriebstechniker, Elektrotechniker, Feinwerktechniker, Heizungstechniker, Kltetechniker, Lftungstechniker und Maschinenbautechniker) in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 2 sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

nach zweijhriger Ttigkeit in dieser Vergtungs- und Fallgruppe.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] und [2] )

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