BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt L:
Angestellte in technischen Berufen

I. Techniker
Vergtungsgruppe VIb


1. Staatlich geprfte Techniker bzw. Techniker mit staatlicher Abschluprfung nach Nr. 3 der Vorbemerkungen zu allen Vergtungsgruppen (z.B. Bautechniker, Betriebstechniker, Elektrotechniker, Feinwerktechniker, Heizungstechniker, Kltetechniker, Lftungstechniker und Maschinenbautechniker) und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [1] )

 

2. Staatlich geprfte Techniker bzw. Techniker mit staatlicher Abschluprfung nach Nr. 3 der Vorbemerkungen zu allen Vergtungsgruppen (z.B. Bautechniker, Betriebstechniker, Elektrotechniker, Feinwerktechniker, Heizungstechniker, Kltetechniker, Lftungstechniker und Maschinenbautechniker) und entsprechender Ttigkeit, die in nicht unerheblichem Umfang selbstndig ttig sind, sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben.

 

(Der Umfang der selbstndigen Ttigkeit ist nicht mehr unerheblich, wenn er etwa ein Viertel der gesamten Ttigkeit ausmacht.)

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] und [2] )

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