BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt Q:
Handwerksmeister, Industriemeister, Meister

Vb: 1, 2, 3, 4 - Vc: 1, 2, 3 - VIb: 1

 

 

 

Vergtungsgruppe V b

 

1. Handwerksmeister, Industriemeister und Meister mit erfolgreich abgeschlossener aufgabenspezifischer Sonderausbildung, die sich durch den Umfang und die Bedeutung ihres Aufgabengebietes und groe Selbstndigkeit wesentlich aus der Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 1 herausheben.

 

Funote 1:

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [3] und [4] )

 

2. Handwerksmeister, Industriemeister und Meister mit erfolgreich abgeschlossener aufgabenspezifischer Sonderausbildungl, die sich durch den Umfang und die Bedeutung ihres Aufgabengebietes und groe Selbstndigkeit wesentlich aus der Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 2 herausheben.

 

Funote 1:

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [3] und [4] )

 

3. Handwerksmeister, Industriemeister und Meister mit erfolgreich abgeschlossener aufgabenspezifischer Sonderausbildung, sofern sie groe Arbeitssttten (Bereiche, Werksttten, Abteilungen oder Betriebe) zu beaufsichtigen haben, in denen Handwerker oder Facharbeiter beschftigt sind,

 

nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 1.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [3] , [4] und [8] )

 

4. Handwerksmeister, Industriemeister und Meister mit erfolgreich abgeschlossener aufgabenspezifischer Sonderausbildung, die sich aus der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 1 dadurch herausheben, da sie an einer besonders wichtigen Arbeitssttte mit einem hheren Ma von Verantwortlichkeit beschftigt sind,

 

nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 2.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [3] , [4] und [8] )

 

Vergtungsgruppe Vc

 

1. Handwerksmeister, Industriemeister und Meister mit erfolgreich abgeschlossener aufgabenspezifischer Sonderausbildung, sofern sie groe Arbeitssttten (Bereiche, Werksttten, Abteilungen oder Betriebe) zu beaufsichtigen haben, in denen Handwerker oder Facharbeiter beschftigt sind.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [3] und [4] )

 

2. Handwerksmeister, Industriemeister und Meister mit erfolgreich abgeschlossener aufgabenspezifischer Sonderausbildung die sich aus der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 1 dadurch herausheben, da sie an einer besonders wichtigen Arbeitssttte mit einem hheren Ma von Verantwortlichkeit beschftigt sind.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [3] und [4] )

 

3. Handwerksmeister, Industriemeister und Meister mit erfolgreich abgeschlossener aufgabenspezifischer Sonderausbildung

 

nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 1.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [3] , [4] und [8] )

 

Vergtungsgruppe VIb

 

1. Handwerksmeister, Industriemeister und Meister mit erfolgreich abgeschlossener aufgabenspezifischer Sonderausbildung.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [3] und [4] )

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