BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt Q:
Technische Angestellte
IVb: 1, 2
Vergtungsgruppe IVb
1. Technische Angestellte mit besonders verantwortungsvoller Ttigkeit
a) als Schichtfhrer in groen thermischen Kraftwerken, groen Heizkraftwerken oder groen Mllverbrennungsanlagen, die auerhalb der regulren Tagesarbeitszeit fr den gesamten Betrieb allein verantwortlich sind,
b) in groen E-Lastverteileranlagen, die in der Schicht fr die Netzbetriebsfhrung allein verantwortlich sind,
c) als Leiter von groen und vielschichtig strukturierten Instandsetzungsbereichen
sowie sonstige technische Angestellte mit vergleichbarer Ttigkeit, die wegen der Schwierigkeit der Aufgaben und der Gre der Verantwortung ebenso zu bewerten ist. wie die Ttigkeiten nach Buchstaben a bis c.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] und [2] )
2. Technische Angestellte im Bereich des Bundesministers der Verteidigung
im Technischen Betriebsdienst,
denen mindestens drei Meister durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind, wenn kein Angestellter mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Vorbemerkungen zu allen Vergtungsgruppen eingesetzt ist,
in Luftverteidigungsanlagen
als Leiter der Koordination oder als Schichtfhrer,
in der Flugzeuginstandsetzung
als Leiter von Instandsetzungsbereichen, denen mindestens fnf Meister durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind,
als Leiter der Kraftstoffgerteinstandsetzung,
als Leiter der Instandsetzung
von Chassis elektronischer Bauteile
oder
von Avionikgerten
mit Hilfe rechnergesteuerter Prfgerte
als Leiter der Triebwerksabnahme an stationren Prfstnden
oder als Leiter anderer besonders wichtiger Arbeitsbereiche, die nach ihrer Gre und Bedeutung sowie nach dem Umfang der Verantwortung des Angestellten den vorstehend genannten entsprechen,
in der Instandsetzung von Schiffen,
die als Leiter von Instandsetzungsgruppen Me-, Prf-, Justier- und Abgleicharbeiten an komplexen Ortungs- oder Navigationsanlagen, sofern diese ber ein automatisiertes Datenaufbereitungssystem zusammengeschaltet sind, selbstverantwortlich vorzunehmen haben
oder als Leiter anderer besonders wichtiger Arbeitsbereiche, die nach ihrer Gre und Bedeutung sowie nach dem Umfang der Verantwortung des Angestellten den vorstehend genannten entsprechen